Wie kann ich mich zur Berufsschule anmelden?

Sie benötigen einen Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Anschließend können Sie sich hier für den Besuch der Berufsschule anmelden.

Wie kann ich mich für die BFS 1, die BFS 2, die Höhere Handelsschule oder das Berufliche Gymnasium anmelden?

Die Anmeldungen erfolgen im Februar über Schüler-Online. Die genauen Daten erhalten Sie rechtzeitig auf dieser Seite.

Wie kann ich mich für die Weiterbildung Staatlich geprüfter Betriebswirt (w/m) anmelden

Weitere Informationen zur Anmeldung für die Weiterbildung Staatlich geprüfter Betriebswirt (W/M) finden Sie auf dieser Seite.

Wann muss ich am ersten Schultag in der Schule sein?

Informationen zu den Einschulungsterminen und den Berufsschultagen finden Sie hier.

Ich benötige eine Schulbescheinigung, an wen muss ich mich wenden?

Bescheinigungen jeglicher Art, u.a. Schulbescheinigungen, werden ausschließlich von der Klassenleitung bzw. deren Stellvertretung ausgestellt, unterschrieben und gestempelt.

Wie kann ich mich, mein Kind oder meine/n Auszubildende/n krankmelden?

  • Berufsschule (Auszubildende): Krankmeldungen von Auszubildenden müssen schriftlich vom Betrieb eingereicht werden. Bei ärztlichen Entschuldigungen muss der Betrieb diese stempeln und unterschreiben. Telefonische Krankmeldungen werden nicht weitergeleitet. 
  • Vollzeit: Schülerinnen und Schüler der Vollzeitbildungsgänge können sich telefonisch krank melden, schriftliche Krankmeldungen müssen bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten vorgenommen werden.

Wen kann ich bezüglich der Fehlzeiten meiner Auszubildenden / meines Auszubildenden kontaktieren?

Fragen rund um Fehlzeiten der Auszubildenden bitte direkt an die jeweilige Klassenleitung richten.

Pausenzeiten:
1. Pause von 09:25 - 09:45
2. Pause von 11:15 - 11:35
3. Pause von 13:05 - 13:25

Durchwahl der Lehrerzimmer: 0231 50-23-176 oder 0231 50-26-381

Ich habe mein Zeugnis verloren. Wie bekomme ich eine Zeugnisabschrift?

Senden Sie eine eMail mit dem unten aufgeführtem Inhalt an folgende Adresse: anika.grondziewski@ksbk-do.de 

  • Betreff: Antrag auf Zeugnisabschrift
  • Vor- und Zuname
  • Geburtsdatum
  • damaliger Bildungsgang, ggf. Klasse
  • Schuljahr der Entlassung/des Abgangs
  • Art des Zeugnisses (Halbjahres-, Jahres-, Abgangs-, Abschlusszeugnis)

Überweisen Sie anschließend die Gebühr in Höhe von 8,00 € pro Zeugnisabschrift (+ Porto falls das Zeugnis per Post geschickt werden soll).

  • Kontoinhaber: Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund
  • Bank: Sparkasse Dortmund
  • IBAN: DE20 4405 0199 0001 0683 18
  • SWIFT-BIC: DORTDE33XXX
  • Verwendungszweck: Zeugnisabschrift für ... (Vor- und Zunamen)
  • Betrag: 8 Euro pro Zeugnisabschrift (ggf. + Porto)

14 Tage nach Zahlungseinzahlung kann die Zeugnisabschrift unter Vorlage des Personalausweises abgeholt werden.

Ich habe keinen Schülerausweis. Wie erhalte ich diesen?

Schülerausweise erhalten Schülerinnen und Schüler ausschließlich von der Klassenleitung bzw. deren Stellvertretung.